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Bauvorhaben

mit Zustimmungsverfahren

Ob ein neues Gebäude auf einem noch nicht erschlossenen Grundstück gebaut werden soll, oder ob beispielsweise eine Garage oder ein Anbau - sogenannte kleine Bauvorhaben - errichtet werden soll, erfordert unterschiedliche Maßnahmen.
Grundsätzlich ist für jedes Bauvorhaben ein Entwässerungsantrag notwendig, wenn eine neue Grundstücksentwässerungsanlage errichtet oder geändert wird. Bei einem kleinen Bauvorhaben ist ein Antrag nicht zwingend notwendig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Die Grundstücksentwässerungsanlage ist in Abstimmung mit der Stadtentwässerung Schwerte zu planen und zu erstellen.

Für Bauvoranfragen

Rechtliche Grundlage

§ 11 Zustimmungsverfahren (Entwässerungssatzung)
(1) Die Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlagen sowie der Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Kanalisation bedarf der vorherigen Zustimmung des Abwasserbetriebes Schwerte. Dazu ist ein Zustimmungsverfahren bei der Stadtentwässerung Schwerte GmbH durchzuführen. Zur Durchführung des Zustimmungsverfahrens sind vom Grundstückseigentümer geeignete Antragsunterlagen einzureichen. Art und Umfang der Antragsunterlagen hängen vom jeweiligen Vorhaben ab und werden von der Stadtentwässerung Schwerte GmbH bestimmt. Der Anschluss an die öffentliche Kanalisation ist rechtzeitig, spätestens jedoch eine Woche vor der Durchführung der Anschlussarbeiten zu beantragen.
(2) Den Abbruch eines mit einem Anschluss versehenen Gebäudes hat der Anschlussnehmer eine Woche vor der Außerbetriebnahme des Anschlusses dem Abwasserbetrieb Schwerte mitzuteilen. Dieser sichert die Anschlussleitung auf Kosten des Anschlussnehmers.