Stadtentwässerung Schwerte Logo

Erschließungstechnische Zustimmung

Informationen zum Antragsverfahren

Aufgaben für Grundstücksbesitzer, Architekten und Bauherren

Vereinbarung eines Vorbesprechungstermins zum Bauvorhaben

► Information über Lage und Ausführung der öffentlichen Kanäle, Bestimmungen, Anforderungen sowie einzureichende Unterlagen

Einreichen eines Entwässerungsantrags mit allen notwendigen Planunterlagen

► Prüfung der eingereichten Unterlagen und ob neben der Bauordnung weitere Behörden am Verfahren zu beteiligen sind.

► Eventuelle Nachforderung fehlender Unterlagen

► Bescheinigung über die gesicherte Erschließung, wenn die dargestellte Entwässerung des Bauvorhabens den allgemeinen Bestimmungen entspricht
– in zweifacher Ausfertigung: für den Antragsteller und für die Bauordnung

Durchführung des Bauvorhabens entsprechend der geprüften Planunterlagen und unter Berücksichtigung aller in der Erschließungstechnischen Zustimmung geforderten Sonderbestimmungen

Mitteilung an die Stadtentwässerung zur Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlagen (mindestens 24 Stunden Vorlauf)

► Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlagen

Einreichung der in der Erschließungstechnischen Zustimmung geforderten Unterlagen anhand der beigefügten Checkliste, die dem Bauvorhaben entsprechend den Prüfungsumfang festlegt.

► Bestätigung an das Bauordnungsamt über die Durchführung aller erschließungstechnischen Abnahmen und Erfüllung aller Auflagen

Für Bauvoranfragen

Für jedes Bauvorhaben ist ein Entwässerungsantrag notwendig, wenn eine Grundstücksentwässerungsanlage im Sinne der Entwässerungssatzung neu errichtet oder geändert wird. Ein Entwässerungsantrag ist ebenfalls erforderlich, wenn keine Anschlussmöglichkeiten an den städtischen Abwasserkanal bestehen, sondern die Entsorgung des anfallenden Abwassers über eine grundstückseigene Kleinkläranlage oder Sammelgrube erfolgt. Die Grundstücksentwässerung ist in Abstimmung mit der Stadtentwässerung Schwerte zu planen und zu erstellen.
Die Erschließungstechnische Zustimmung ist Teil der Baugenehmigung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.