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Wassernebenzähler

Für Wasser, das nicht in den Kanal gelangt

Wenn Wasser zum Gießen im Garten oder für die Teichbefüllung genutzt wird, gelangt es nicht in den Kanal und wird nicht als Abwasser berechnet. Vorausgesetzt, es wurde an geeigneter Stelle ein geeichter Wassernebenzähler installiert, der den Anforderungen der Gebührensatzung des Abwasserbetriebes Schwerte entspricht. Der Einbau eines solchen Zählers ist grundsätzlich vom Grundstückseigentümer zu veranlassen, sollte aber von einem Fachunternehmen vorgenommen werden.

Alle wichtigen Informationen auf einen Blick

Damit der zusätzliche Wasserzähler anerkannt und beim Abwasserbetrieb registriert werden kann, ist Folgendes zu beachten:

Als Grundvoraussetzung gilt, dass der Wasserzähler ausschließlich die Frischwassermengen erfasst, die außerhalb des Wohngebäudes für Gartenbewässerung und Teichbefüllung etc. benötigt werden und nicht in die Kanalisation gelangen.

Es ist darauf zu achten, dass der Wasserzähler an geeigneter Stelle (in der Regel im Keller oder im Anschlussraum) fest in die Wasserinstallation integriert ist. Der Zähler muss mittels Verschraubungen vor der Zapfstelle in die Wasserleitung eingesetzt werden, die zur Gartenwasserzapfstelle führt.
Sollte ein Festeinbau - wie dargestellt - wegen baulicher Gegebenheiten nachweislich nicht möglich sein, ist die Bestätigung einer Fachfirma erforderlich. In Ausnahmefällen kann beim Abwasserbetrieb ein Einbau mit zusätzlicher Verplombung an der Außenwasserzapfstelle beantragt werden.

Der Wasserzähler muss eine gültige Eichung ausweisen: Ein Zähler gilt für sechs Jahre, ab dem aufgedruckten Jahresdatum (im Abbildungsbeispiel eine „M17“ für das Jahr 2017. Der Zähler im Abbildungsbeispiel gilt also bis 2023 einschließlich als geeicht). Nach Ablauf der Eichfrist ist der Zähler durch ein neues Exemplar zu ersetzen.

Die Anmeldung des Wasserzählers kann per Post oder E-Mail unter Angabe des Namens, der Adresse und gegebenenfalls der Telefonnummer vorgenommen werden. Außerdem sind Fotos beizulegen, auf denen der geforderte Festeinbau, Zählernummer sowie der Zähleranfangsstand gut erkennbar sind

Wichtig ist auch, dass der Anmeldung eine schriftliche Bestätigung vom Antragsteller beiliegt, die dokumentiert, dass mit dem Nebenwasserzähler nur Wassermengen erfasst werden, die nicht als Schmutzwasser in die Kanalisation gelangen. Außerdem ist zu bestätigen, dass der Antragsteller auch regelmäßiger Empfänger des Abwassergebührenbescheides ist, der von den Abwasserbetrieben Schwerte für das betreffende Grundstück zugestellt wird.

Der Zählerstand ist jährlich nach der Gartensaison (ca. Mitte bis Ende November) vom Kunden selbst beim Abwasserbetrieb Schwerte zu melden, sodass dieser bei der Abwassergebührenrechnung in Abzug gebracht werden kann. 

Wir empfehlen Ihnen, die Meldung mit einem Foto zu dokumentieren, auf dem sowohl die Zählernummer als auch der Zählerstand gut erkennbar sind.

Ihre Meldung reichen Sie bitte per Mail an wassernebenzaehler@abwasserbetrieb-schwerte.de oder per Post an:

Abwasserbetrieb Schwerte
Postfach 1725
58212 Schwerte

Die Gebührensatzung

Laut § 3 Absatz 2 der Gebührensatzung des Abwasserbetriebes Schwerte - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) ist der Abzug nicht eingeleiteter Wassermengen (Gartengießwasser, Teichbefüllung, etc.) grundsätzlich möglich. Allerdings nur, wenn ein Nachweis über die nicht eingeleiteten Wassermengen erbracht wird. Dieser muss über einen oder mehrere fest eingebaute und geeichte Wasserzähler nachgewiesen werden. Der Einbau solcher Wasserzähler - an geeigneten Stellen - ist durch den Grundstückseigentümer selbst zu veranlassen und wird in der Regel von einem Fachunternehmen vorgenommen. Die Anmeldung von Wassernebenstellen erfolgt anschließend bei der Stadtentwässerung Schwerte oder dem Abwasserbetrieb Schwerte. Ein Kaltwasserzähler bis 2,5 cbm/h ist für diese Zwecke gut geeignet. Ein Beispielgerät/-modell ist rechts abgebildet.

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