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Genehmigung von Grundstückszufahrten

Bei Neuanlegung oder Verbreiterung

Die Neuanlegung eines Stellplatzes, einer Garagen-, Carport- oder Hofzufahrt sowie einer Verbreiterung einer vorhandenen Grundstückszufahrt muss von der Stadtentwässerung Schwerte technisch und verkehrlich – gegebenenfalls unter Beteiligung des Ordnungsamtes – geprüft werden.
Die Absenkung vorhandener Hochbordsteine, eine sogenannte Bordsteinabsenkung, ist möglicherweise ebenfalls erforderlich.
Für diese erforderliche „Technische Stellungnahme" müssen Grundstückseigentümer bei der Stadtentwässerung Schwerte einen entsprechenden Antrag zur Anlegung einer Grundstückszufahrt stellen.
Alle zur Erstellung der Zufahrt erforderlichen Maßnahmen gehen auf Kosten und zu Lasten des Eigentümers.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.