Stadtentwässerung Schwerte Logo

Versickerung

umweltfreundlich und nachhaltig

Von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, muss das Regenwasser gemäß § 44 des NRW-Landeswassergesetzes ortsnah versickert, verrieselt oder über eine Kanalisation direkt ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden.
Wird unverschmutztes Regenwasser lediglich in der Kanalisation zur Kläranlage abtransportiert, steht es dem natürlichen Wasserhaushalt nicht mehr zur Verfügung und fehlt in Flüssen und in Bächen, die eine durchgängige Wasserversorgung benötigen, um ihre ökologische Funktion zu erfüllen. Zudem verursacht das gemeinsam mit dem Abwasser abgeleitete Regenwasser Kosten aufgrund der Reinigungsnotwendigkeit in der Kläranlage, weil es den Kläranlagenbetrieb aufwändiger macht.

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