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Grünüberwuchs

Gewährleistung der Verkehrssicherung

Hecken, Sträucher und Bäume, die in öffentliche Verkehrswege hineinwachsen, können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Sobald Grünbewuchs auf Parkstreifen, in Geh- oder Radwege oder gar in den Straßenbereich ragt, kann es für Verkehrsteilnehmer gefährlich werden. Durch Grüneinwuchs wird die nutzbare Fläche eingeengt oder die Sicht entsprechend eingeschränkt.

Zu den Aufgaben gehören

  • Kontrolle und damit Verkehrssicherung, geregelt nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW
  • Aufforderung mit Fristsetzung für den Grundstückseigentümer, den Zustand der Wege und Straßen verkehrssicher zu halten oder zu machen.
  • bei Zuwiderhandlungen kann die Stadt Schwerte Bußgelder erheben.

Was Sie als Eigentümer wissen sollten

  • Freihalten eines Lichtraumprofils, das über Gehwegen 2,50 Meter Höhe und über Straßen 4,50 Meter Höhe beträgt
  • Oft sind auch Verkehrszeichen durch privates Grün zugewachsen. Sie müssen vollständig erkennbar sein.
  • vom 1. März bis zum 30. September sind nur Pflege- und Formschnitte zulässig
  • Hecken- und Baumschnitt oder Baumfällungen sind gemäß der Baumschutzsatzung nur vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt